- BAU ABC
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- Qualitätssicherung
- Im Rahmen einer planungs- und baubegleitenden Qualitätssicherung wird durch Bausachverständige die Erstellung des Objekts von der Planung bis zur Endabnahme auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der vertraglichen Bau- und Leistungsbeschreibung, den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, den technischen Regelwerken sowie den baurechtlichen Bestimmungen hin überprüft.
- Zu Beginn der Qualitätssicherung erfolgt ein Vorgespräch mit allen Baubeteiligten und eine Prüfung der Planunterlagen, wobei bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens bis zu vier Baustellentermine durchgeführt werden:
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- 1. Begehung zum Rohbau,
- 2. Erweiterter Rohbau,
- 3. Rohinstallation Haustechnik und
- 4. Begehung zur Endabnahme.
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- Zu jedem Baustellentermin wird ein Prüfprotokoll mit Mängelliste und eine Fotodokumentation erstellt.
- Mängel und Minderleistungen werden somit vermieden bzw. rechtzeitig erkannt, so dass diese noch in der entsprechenden Bauphase beseitigt werden.
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