INGENIEURBÜRO MARQUARDT

SACHVERSTÄNDIGE BAUBERATUNG

BAU ABC
 
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Qualitätssicherung
Im Rahmen einer planungs- und baubegleitenden Qualitätssicherung wird durch Bausachverständige die Erstellung des Objekts von der Planung bis zur Endabnahme auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der vertraglichen Bau- und Leistungsbeschreibung, den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, den technischen Regelwerken sowie den baurechtlichen Bestimmungen hin überprüft.
Zu Beginn der Qualitätssicherung erfolgt ein Vorgespräch mit allen Baubeteiligten und eine Prüfung der Planunterlagen, wobei bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens bis zu vier Baustellentermine durchgeführt werden:
 
1. Begehung zum Rohbau,
2. Erweiterter Rohbau,
3. Rohinstallation Haustechnik und
4. Begehung zur Endabnahme.
 
Zu jedem Baustellentermin wird ein Prüfprotokoll mit Mängelliste und eine Fotodokumentation erstellt.
Mängel und Minderleistungen werden somit vermieden bzw. rechtzeitig erkannt, so dass diese noch in der entsprechenden Bauphase beseitigt werden.
 

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