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- Gewährleistung
- Das Wesen der Gewährleistung besteht darin, dass der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Abnahme die Gewähr übernimmt, dass seine Leistung die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik entspricht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
- Diese Gewährleistungsansprüche beginnen im Zeitpunkt der Bauabnahme und verjähren entsprechend den vertraglichen Grundlagen (5 Jahre gemäß BGB; 4 Jahre gemäß VOB). Bis zum Ende der Gewährleistungsfrist sind Mängelbeseitigungsleistungen durch den Auftragnehmer kostenfrei zu erbringen. Deshalb sollte spätestens vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbegehung durch einen Bausachverständigen erfolgen, um Mängelbeseitigungsansprüche des Auftraggebers zu sichern.
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- Gebäudeenergiepass
- Der Gebäudeenergiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Gebäudeenergiepass ein Instrument, mit dem Sie ihre Kunden von der Qualität ihres Hauses überzeugen können. Er ermöglicht Kaufinteressenten und Mietern auch den Vergleich zwischen verschiedenen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf. Der Gebäudeenergiepass gibt Aufschluss über die energetische Qualität des Gebäudes und enthält Angaben zur Qualität der Dämmung und der Heizungsanlagen. Kernstück des Gebäudeenergiepasses ist ein Energiekennwert auf Basis des errechneten Energiebedarfs des Gebäudes. Der Energiebedarf des Gebäudes wird mit einem einheitlichen Berechnungsverfahren berechnet. Grundlage dafür sind die Energieeinsparverordnung (EnEV) und geltende DIN-Normen. Darüber hinaus finden sich Angaben darüber, wie die Energieverluste im Einzelnen zustande kommen und welche CO2-Emissionen hierdurch verursacht werden. Für den Gebäudeeigentümer enthält der Gebäudeenergiepass Hinweise, mit welchen Maßnahmen er sein Gebäude optimieren kann.
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